|
Hundeverbote gelten nicht für Führhunde. Ganz im Gegenteil : sie haben Zutrittsrecht. Wir und unsere Führhunde haben ein Recht auf Zutritt zu allen öffentlichen Orten wie Lebensmittelläden, Restaurants, Hotels, Speise- und Schlafwagen, Parkanlagen, Strände, Museen, Theater, Konzertsäle, Kinos, Spitäler, Kirchen, Gerichtssäle, sowie alle anderen öffentlichen Gebäude. |
|
Weiter …
|
|
Sie haben bestimmt schon blinde oder sehbehinderte Personen auf der Strasse angetroffen. Man möchte ihnen behilflich sein aber weiss nicht so recht wie. Es fällt oft schwer, eine unbekannte Person anzusprechen, erst recht eine behinderte Person. Erstens muss man wissen, dass sehbehinderte Personen, die alleine ihres Weges gehen, dies gelernt haben, und zwar entweder mittels dem weissen Stock oder einem Führhund. |
|
Weiter …
|
|
|